Die 13. AHV-Rente
In Bezug auf die 13. AHV-Rente waren die Diskussionen sehr angeregt. Wir pflichten den Befürwortern in der sozialen Grundfrage bei, unterscheiden uns aber wesentlich in den Lösungsansätzen. Wir sind für eine starke erste Säule, welche die soziale Lebensgrundlage im Alter darstellt und das existenzielle Grundminimum abdecken soll, wir lehnen jedoch das unpräzise Verteilen nach dem Giesskannenprinzip grundsätzlich ab.
Wir sorgen uns insbesondere um die grossen Zusatzkosten dieser Initiative von 4,1 Milliarden Franken, welche zulasten der aktiven Erwerbspersonen gehen würden. Viele von ihnen haben schon heute im Kontext der steigenden Lebenshaltungskosten mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Es scheint uns daher nicht angemessen, noch einmal die Lohnabzüge oder die Mehrwertsteuern zu erhöhen.
Von der zusätzlichen 13. AHV-Rente würden alle Anspruchsberechtigten profitieren ohne Unterscheidung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen, somit auch die Personen, die in keiner Weise auf diese angewiesen sind. Wir bevorzugen ein zielgerechtes Vorgehen über die Ergänzungsleistungen, welche im Besonderen den bedürftigen Rentnern helfen, die auf zusätzliche finanzielle Unterstützung auch wirklich angewiesen sind.
Renteninitiative der Jungfreisinnigen
Die Renteninitiative überzeugt uns in der vorliegenden Form nicht. Wir schätzen den aktuellen Zeitpunkt nach einer bereits vor kurzem durchgeführten AHV-Reform als schlecht gewählt und wenig realistisch ein, um überhaupt beim Volk durchzukommen.
Des Weiteren wird diese Vorlage das Ungleichgewicht in der AHV-Kasse nicht langfristig regeln. Gemäss den Prognosen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) wird die AHV auch bei einer Annahme der Initiative spätestens ab dem Jahr 2033 defizitär sein.
Es muss eine multidimensionale AHV-Reform angegangen werden, welche sich nicht nur auf einen einzelnen Parameter für die Festlegung des Rentenalters stützt. Den Lösungsansatz, die Rentenindexierung in die Bundesverfassung zu schreiben und nach nur einer Variable, nämlich der durchschnittlichen Lebenserwartung, zu bestimmen, halten wir für falsch und gefährlich. Es ist wichtig, dass auch andere Faktoren, wie zum Beispiel die wirtschaftliche Entwicklung und die Nachfrage am Arbeitsmarkt einbezogen werden.
Aktienkapitalerhöhung der TPF durch den Staat Freiburg für 60 Millionen Franken
Wir unterstützen das Dekret für die Aktienkapitalerhöhung des Staats Freiburg im Umfang von 60 Millionen Franken für die TPF Holding AG.
In diesem Zusammenhang begrüssen wir jedoch die im Dekret vorgesehenen Monitoring-Massnahmen, welche die TPF zu einer regelmässige Berichterstattung über die wirtschaftlichen und umweltbezogenen Aspekte der Investitionen anhalten. Das ermöglicht eine bessere finanzielle Transparenz für die Steuerzahler über die Nutzung des zur Verfügung gestellten Kapitals.
In Bezug auf die konkreten Investitionen selbst ist es wichtig, dass man sich bei der Anschaffung des neuen Rollmaterials nicht auf bestimmte Technologien beschränkt, sondern alle in Frage kommenden Varianten prüft. Es wäre falsch, sich bei den Bussen nur für eine ausschliesslich elektronische Flotte zu entscheiden und die andere Fahrzeuge nicht in die Auswahl miteinzubeziehen. Diese Frage noch nicht abschließende im Dekret zu regeln, scheint uns korrekt. Die Mobilitätsspezialisten sollen diese Entscheidungen treffen.
Funktionierende, engergiesparsame und kostengünstige öffentliche Verkehrsmittel gehören für unsere junge Generation zu den wichtigsten Anliegen. Aus diesem Grund laden wir die Bevölkerung ein dieser Vorlage zuzustimmen.